Durch Gesetzesänderungen im Juni 2015, das sogenannte “Bestellerprinzip”, ist in Zukunft grundsätzlich der Vermieter von Wohnraum zur Zahlung der Maklerdienstleistungen verpflichtet. Wenn uns allerdings ein Mietinteressent den Auftrag erteilt für ihn zu suchen und wir wissen, dass sich eine Wohnung der gesuchten Art in Ihrem Besitz befindet, kann es daher vorkommen, dass wir uns bei Ihnen melden um nachzufragen ob die Wohnung zur Neuvermietung ansteht. Melden Sie sich bei uns und wir nehmen Ihre Immobilie/n in unser Register auf. In diesem Fall bezahlt uns der Mieter.
Selbstverständlich nehmen wir Ihren Auftrag zur Immobilienvermietung weiterhin gerne an. Hier bieten wir verschiedene nachfolgend dargestellte
Dienstleistungspakete bereits ab einer ½ Monats Kaltmiete zzgl. Mehrwertsteuer an.
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